Über uns
Kaufnebenkostenrechner.com ist ein einzelnes Werkzeug für eine einzelne Frage: Was kostet ein Immobilienkauf über den Kaufpreis hinaus? Es gibt kein Konto, keine Anmeldung, keinen Newsletter und keine Finanzierungsanfrage, die am Ende doch bei einem Vermittler landet. Nur zwei Rechner und einen Text, der erklärt, wie sie rechnen.
Wer die Website betreibt
Betrieben wird sie von einer Privatperson, nicht von einer Bank, einem Notariat, einem Maklerhaus oder einem Finanzvertrieb. Es gibt keine Kooperation, die die Ergebnisse in eine bestimmte Richtung schieben würde, und keinen Grund, einen Posten größer oder kleiner darzustellen, als er ist. Erreichbar ist der Betreiber unter der Kontaktadresse.
Womit gerechnet wird
Jede Zahl in beiden Rechnern stammt aus einer Rechtsquelle, nicht aus einer Faustformel:
- Grunderwerbsteuer: die Sätze der 16 Länder nach § 11 Abs. 1 GrEStG in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz, mit dem Datum des Inkrafttretens hinterlegt.
- Notarkosten: die Gebührensätze des Kostenverzeichnisses zum GNotKG – 21100 für die Beurkundung, 22110 für den Vollzug, 22200 für die Betreuung, 21200 für die Grundschuldbestellung –, angewandt auf die volle Gebühr nach Tabelle B der Anlage 2.
- Grundbuchkosten: die Nummern 14150, 14110 und 14121 desselben Kostenverzeichnisses, ebenfalls nach Tabelle B, ohne Umsatzsteuer.
- Maklerprovision: marktübliche Sätze als Vorschlag, mit dem Käuferanteil nach §§ 656c und 656d BGB. Dieser eine Wert ist kein Gesetz, sondern eine Ausgangsgröße – und er ist überschreibbar.
Die Gebührentabelle ist nicht als Liste von 53 Zeilen abgetippt, sondern als die Stufenregel des § 34 Abs. 2 GNotKG umgesetzt, aus der diese Zeilen entstehen. Das hat zwei Vorteile: Sie gilt auch oberhalb der im Gesetz abgedruckten Million, und jede einzelne der abgedruckten Zeilen lässt sich als Prüfung dagegenhalten. Genau das tut der eingebaute Selbsttest.
Wie geprüft wird
Beide Rechner tragen einen Selbsttest im Code, der bei jedem Umbau läuft. Er prüft die Gebührentabelle gegen die im Gesetz abgedruckten Werte, die Steuer für jedes einzelne Bundesland, die Freigrenze an ihrer genauen Schwelle, den Inventarabzug, das Einlesen deutscher Zahlenschreibweise und das Verhalten bei fehlerhaften Links. Kommt eine Meldung über einen Rechenfehler herein, wird daraus eine weitere Prüfung – so kann derselbe Fehler nicht zweimal auftreten.
Wie die Website gebaut ist
Handgeschriebenes HTML, ein Stylesheet, zwei JavaScript-Dateien. Kein Framework, keine Bibliothek, keine Schriftart von einem fremden Server, kein Cookie-Banner-Dienst. Das ist keine Nostalgie, sondern hat drei konkrete Folgen: Die Seiten laden schnell, sie funktionieren nach dem ersten Laden auch ohne Internetverbindung, und es gibt keinen Dritten, der Ihre Eingaben sehen könnte.
Die gesamte Berechnung läuft im Browser. Kaufpreis, Darlehensbetrag und Bundesland sagen einiges über die finanzielle Lage eines Menschen aus – es gibt hier keinen Server, der sie entgegennehmen könnte, und keine Datenbank, in der sie landen. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in der Datenschutzerklärung.
Was der Rechner nicht ist
Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und darf es auch nicht sein. Er rechnet den Regelfall: den Kauf einer Wohnimmobilie zu einem beurkundeten Kaufpreis. Erbbaurechte, Bauträgerverträge, Anteilserwerbe an Gesellschaften und die Befreiungen des § 3 GrEStG verlangen eine Prüfung des Einzelfalls, die nur ein Notar, ein Steuerberater oder das Finanzamt leisten kann. Verbindlich sind allein die Rechnung Ihres Notars und der Bescheid Ihres Finanzamts.
Warum das kostenlos ist
Die Website verursacht kaum Kosten: Sie ist statisch und liegt bei einem Anbieter, der solche Seiten kostenfrei ausliefert. Sie soll sich später über Werbung tragen. Falls Anzeigen dazukommen, werden sie als solche erkennbar sein, die Rechner nicht verdecken und die Ergebnisse nicht beeinflussen. Es wird keine gesponserten Kreditangebote geben, die als Rechenergebnis auftreten.
Wenn etwas falsch ist
Steuersätze ändern sich, Gebührenordnungen werden novelliert, und ein Rechner, der das nicht mitmacht, wird still falsch. Wenn Ihnen eine Abweichung auffällt – gegenüber Ihrer Notarrechnung, Ihrem Steuerbescheid oder einer aktuellen Gesetzesänderung –, schreiben Sie bitte an die Kontaktadresse. Korrekturen an Zahlen haben Vorrang vor allem anderen.