Kontakt
Für Hinweise, Korrekturen, Datenschutzanfragen oder Anfragen zur Zusammenarbeit gibt es eine einzige Adresse. Ein Kontaktformular gibt es bewusst nicht: Diese Website hat keinen Server, der es entgegennehmen könnte, und eine direkte Adresse ist ehrlicher als ein Feld, das irgendwo landet.
Wobei wir helfen können
- Ein Steuersatz, der nicht mehr stimmt. Die Länder ändern ihre Grunderwerbsteuersätze gelegentlich. Nennen Sie das Land und das Datum des Inkrafttretens, gern mit einem Verweis auf das Landesgesetz – die Sätze werden dann zeitnah angepasst.
- Ein Ergebnis, das von Ihrer Notarrechnung abweicht. Schicken Sie Kaufpreis, Darlehensbetrag und die Positionen aus der Rechnung mit ihren Nummern aus dem Kostenverzeichnis. Rechenfehler werden vorrangig behandelt und anschließend im Selbsttest festgehalten, damit sie nicht zurückkommen.
- Ein Fehler im Ratgeber. Sagen Sie, welche Stelle gemeint ist. Ist sie falsch oder veraltet, wird sie korrigiert.
- Ein Fall, der fehlt. Erbbaurecht, Bauträgervertrag, gemischte Schenkung – wenn Ihnen eine Fallgruppe begegnet, die der Rechner nicht abbildet, schreiben Sie gern.
- Anfragen zu Ihren personenbezogenen Daten. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch oder Widerruf einer Einwilligung nach der Datenschutzerklärung. Antwort erfolgt innerhalb eines Monats.
Wobei wir nicht helfen können
Wir sind weder Steuerberater noch Notar noch Rechtsanwalt und dürfen deshalb keine Beratung im Einzelfall leisten. Ob Ihr Kauf unter eine Befreiung des § 3 GrEStG fällt, ob ein Bauträgervertrag ein einheitliches Vertragswerk bildet, ob ein bestimmter Inventarwert anerkannt wird – all das hängt von Unterlagen ab, die wir nicht sehen, und von einer Verantwortung, die wir nicht tragen dürfen. Solche Fragen gehören zum Notar, zum Steuerberater oder zum Finanzamt.
Ebenso wenig vermitteln wir Finanzierungen, Immobilien oder Makler und geben keine Einschätzung dazu ab, ob ein Kaufpreis angemessen ist.
Antwortzeiten
Die Website wird von einer Person in der Freizeit betreut. Meldungen über falsche Berechnungen und veraltete Steuersätze haben Vorrang und werden in der Regel innerhalb weniger Tage gelesen. Anfragen zum Datenschutz folgen den gesetzlichen Fristen.